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Markus Fischer - Fischer-Finanz GmbH - Ver­sicherungs­makler

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"Diese Freiheit gönn ich mir!"

Sparverträge mit Förderung

Riester-Rente

Riester-Rente

Zuschüsse vom Staat sichern
Der Staat hat ein hohes Interesse daran, dass seine Bürger beim Thema Alters­vorsorge selbst aktiv werden. Denn nur allein von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, seinen Lebensstandard aufrecht zu halten. Um Anreize zu schaffen, das eigene Renteneinkommen zusätzlich aufzubessern, fördert der Staat verschiedene Lösungen und Produkte zur Alters­vorsorge. Hier ist die Riester-Rente mit ihren Zulagen, zum Beispiel für jedes Kind, ein bekanntes Beispiel.

Die staatlich geförderte Alters­vorsorge wurde weiter optimiert, um mit mehr Flexibilität und Transparenz den Aufbau des eigenen Vermögens attraktiver zu gestalten. Dadurch ergeben sich für jeden Sparer – je nach persönlicher Situation und Vorsorgezielen – ganz unterschiedliche Möglichkeiten sich Geld vom Staat zu sichern.   

Die wichtigsten Fördermaßnahmen bei der privaten Alters­vorsorge

  • Grundzulage von 175 Euro pauschal (wenn 4% des Vorjahresbrutto als Beitrag eingezahlt werden, max. 2.100 Euro)
  • Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren)
  • Berufseinsteigerbonus für junge Menschen (bis 25 Jahre) von einmalig 200 Euro 

Da die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung der Alters­vorsorge sehr unterschiedlich sind, ist eine umfassende Beratung dringend zu empfehlen. Darin können Sparziele formuliert und das dafür passende Konzept – unter Berücksichtigung aller Förderoptionen – erarbeitet werden. 


Rürup-Rente

Rürup-Rente

Basisrente mit SteuervorteilenSeit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzah...mehr ]


Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung| Flexible Vorsorge mit staatlicher FörderungDie betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Hier zahlt entweder der Arbeitgeber Beiträge in eine Alters­vorsorge (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder der Arbeitnehmer investiert über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Brutt...mehr ]


Bausparen

Bausparen

Bausparen ermöglicht die langfristige Finanzierung von Wohneigentum bzw. dessen Sanierung und Ausbau. Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen und unterteilt sich dabei in die Anspar- und Darlehensphase. Das Prinzip ist einfach. Die Sparbeiträge aller Bausparer fließen in einen gemeinsamen Topf der jeweiligen Bausparkasse, der von ihr verwaltet wird. Dafür erhält der Bausparer eine Guthabenverzinsung, die jedoch meist niedriger ausfällt als bei anderen Sparformen (z.B. Tages- oder Festgeld). Erreicht der Bausparer mit seinen Beiträgen ein bestimmtes Guthaben (in der Regel 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Darlehenssumme) und erfüllt die Mindestansparzeit (in der Regel 7 bis 10 Jahre), wird sein Vertrag „zuteilungsreif“. Das bedeutet, der Kredit kann in Anspruch genommen werden, das angesparte Guthaben dient dann als Eigenkapital. Die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife variieren zwischen den Bausparkassen.

Es beginnt die Darlehensphase zu dem Zinssatz, der bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wurde. Das schafft Planungssicherheit bezüglich der Finanzierungskonditionen. Steigt das Zinsniveau während der Ansparphase, so ist der Bausparer davon nicht betroffen. Er profitiert vom vereinbarten Zinsniveau in seinem Vertrag. Gleiches gilt aber auch, wenn die Zinsen weiter fallen. Er ist dann ebenfalls an die vertraglich vereinbarten Zinssätze gebunden, die im Vergleich zum aktuellen Marktniveau dann höher sind.
Der Kredit aus einem Bausparvertrag muss für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke (Haus-/ Wohnungskauf, Hausbau, Modernisierung, Ausbau etc.) verwendet werden. Wird der Kredit doch nicht in Anspruch genommen, ist das angesparte Guthaben (nach 7 Jahren) frei verwendbar.

Infografik: Die Phasen des Bausparens

Staatliche Förderungen
Der Staat fördert Bausparen, beispielsweise über die Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Es wird regelmäßig in den Bausparvertrag eingezahlt und das zu versteuernde Einkommen beträgt Stand 2021 maximal 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten). Gefördert werden seit 2021 pro Jahr maximal 700 Euro (1.400 € bei Verheirateten). Bausparen kann auch für vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber genutzt werden (Arbeitnehmersparzulage). Auch eine Riester-Förderung ist möglich.


Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Mit lebenslangen Leistungen den Lebensstandard sichernDie gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt eine Einkommenslücke, die den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daher ist zusätzliche Alters­vorsorge zwingend nötig und viele Menschen suchen nach Lösungen. Eine davon ist die private Rentenversicherung, die als Produkt sowohl in der staatlich geförderten Alters­vorsorge, innerhalb der betrieblich...mehr ]


Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Mit Renditechancen die Kaufkraft im Alter sichern
Eine private Alters­vorsorge ist zwingend notwendig, um die Einkommenslücke, die die gesetzliche Rente zu Rentenbeginn hinterlässt, zu verkleinern – im Idealfall zu schließen. So kann der gewohnte Lebensstandard auch im Rentendasein weitergeführt werden.
Ebenso notwendig ist es dabei, die Kaufkraft zu erhalten. Das bedeutet, nicht nur zu sparen, sondern eine Rendite zu erzielen, die oberhalb der Inflation liegt. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann dafür die Chancen der Kapitalmärkte nutzen und zu Rentenbeginn das aufgebaute Vermögen – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente – auszahlen.

Wachstumschancen nutzen
Der Unterschied zwischen einer klassischen privaten Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Art, wie die Beiträge investiert werden. Beim „Klassiker“ erfolgt das sehr sicher mit einem garantierten Erhalt der Beiträge und einer Mindestgarantierente. Im Gegenzug kosten diese Garantien aber Rendite und das aufgebaute Vermögen fällt meist niedriger aus als bei der fondsgebundenen Variante.

Dort werden die Beiträge in einen Investmentfonds oder ETF investiert, die die Chancen an den Kapitalmärkten während der Ansparphase nutzen und so ein Vermögen aufbauen können, das die Kaufkraft im Rentenalter erhalten kann. 

Flexibilität in jeder Lebenslage
Damit die Alters­vorsorge auch auf verschiedene Lebenssituationen reagieren kann, sind bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zwischenzeitliche Entnahmen und Zuzahlungen genauso möglich wie Beitragsanpassungen oder -pausen. Ebenso kann (meist einmal pro Jahr) der gewählte Fonds kostenlos gewechselt werden. So kann auf veränderte Marktentwicklungen und -trends reagiert werden.

Zum Ende der Ansparphase schichten die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen das aufgebaute Vermögen automatisch in sicherere Anlagen um (aktives Ablaufmanagement), um für den Rentenbeginn die „Schäfchen“ ins Trockene zu bringen und das Vermögen nicht durch mögliche Turbulenzen an den Börsen kurzfristig zu gefährden.

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die hohen Wachstumschancen der Kapitalmärkte während der Ansparphase mit einer lebenslangen Rentenzahlung, egal wie alt der Versicherte wird. In einer Beratung zur Alters­vorsorge kann genau ermittelt werden, mit welchen Produkten die gewünschten Sparziele (im Alter) erreicht werden können.